АТА Carnet
Bevollm?chtigte Person Herr Andrej KOTSCHERSHENKO Tel.: +380 552 42-50-92 |
Fachm?nner Chersoner Industrie- und Handelskammer bieten die Ausgabe von ATA Carnet (B?cher) f?r zeitweilige Wareneinfuhr in Mitgliedsl?nder des ATA Systems mit vollst?ndiger bedingter Befreiung von Z?lle und Steuer bis zum 1 Jahr an.
Herstellerbetriebe k?nnen ATA Carnet bei der Wareneinfuhr in ausl?ndischen L?nder verwenden, um die Waren auf die Au?enm?rkte (Ausstellungen) zu f?rdern. Personen und Organisationen, die zeitweilig Waren mit dem technisch-wissenschaftlichen, kulturellen, sportlichen, sozialen, humanit?ren, Lehr- und anderen Ziel einf?hren, k?nnen auch ATA Carnet anwenden.
Bei Vorhandensein aller n?tiger Unterlagen dauert die Ausgabe von Carnet von 3 bis 10 Tage abh?ngig von der Dringlichkeit des Auftrages.
Vorteile der Verwendung von ATA Carnet:
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Befreiung von Z?lle und Steuer bei zeitweiliger Wareneinfuhr bis zum 1 Jahr. Dabei gibt es keine Notwendigkeit irgendwelches Pfand, Depositen und Bankgarantien in Einfuhrland einzuzahlen, weil ATA Carnet selbst eine Garantie ist;
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keine Notwendigkeit nationale Zollunterlagen in jedem Kontrollpunkt ?ber die Zollgrenze auszuf?llen und als Folge beschleunigte Zollabfertigung der Fracht;
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Fracht kann f?r zeitweilige Einfuhr (Transit) in (?ber) mehrere Mitgliedsl?nder mit einem Carnet abfertigt werden.