ABTEILUNG FUR GEISTIGES EIGENTUM

Jurist

 

 

Frau Swetlana Volkova 

 

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+380 552 49-33-29
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Die Abteilung fur geistiges Eigentums Chersoner Industrie- und Handelskammer bietet folgende Dienstleistungen im Patent- und Lizenzbereich an:

  • Macht die Rechte auf Warenzeichen, Erfindung, n?tzliches Modell, industrielles Muster auf;
  • Patentiert nach internationalen und nationalen Prozeduren;
  • Gestaltet Lizenzvertr?ge fur Rechts?bertragung auf die Objekte des geistigen Eigentums;
  • Registrierung von Software und Datenbanken in der vorgeschriebenen Weise.

das Waren- / Handelszeichen sind die Bezeichnungen, die f?r Warenindividualisierung dienen. Er l?sst die Waren von verschiedenen Produzenten voneinander unterscheiden und unterliegt der speziellen Registrierung. Das Zeichen ist wie f?r den Verbrauchen, als auch f?r den Produzenten notwendig. F?r die K?ufer ist das Warenzeichen die Qualit?tsgarantie, f?r die Produzenten -Garantie des Schutzes von F?lschungen und unzuverl?ssigen Konkurrenz.

Nach Warenzeichensregistrierung kann sowohl physische als auch juristische Person sein Besitzer sein. Dabei ist die Zahl von registrierten Zeichen f?r einen Besitzer unbeschr?nkt -man kann eine ganze Serie vonWarenzeichen besitzen.

Der staatliche Schutz wird nur den registrierten Warenzeichen und Handelsmarken gew?hrt, f?r die entsprechendes Zeugnis ausgegeben wird. Der Besitzer hat das ausschlie?liche Recht seine Warenzeichen und Handelsmarken zu benutzen und, ihre Nutzung von anderen Organisationen im Rahmen des Warenverzeichnisses zu verbieten, f?r die das Zeichen/Marke registriert wurde.

Sie k?nnen der von Ihnen hergestellten Produktion den zus?tzlichen Wert geben, wenn Sie erfolgreiche Warenzeichen w?hlen, und duch Registrierung bei uns sich zu sichern. 

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